Wracks und das Problem der Kriegsgräber

Alle Kriegsschiffe und Militärflugzeuge aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg gelten als Staatseigentum der Herkunftsstaaten, auch wenn sie in fremden Gewässern gesunken oder abgestürzt sind – außer es wurde nach den Kriegen zwischen den Staaten etwas anderes vereinbart.

Viele der Wracks aus den Weltkriegen sind auch Kriegsgräber, weil oft Hunderte von Soldaten und/oder Matrosen starben und mit den Schiffen oder Flugzeugen untergingen, als sie sanken.

Diese menschlichen Aspekte, zusammen mit der Tatsache, dass einige dieser Schiffe und Flugzeugtypen sehr selten geworden sind und/oder eine wichtige Rolle bei großen historischen Ereignissen gespielt haben, sind ausschlaggebend für die Ausweisung von Wracks als Unterwasser-Kulturerbe und dem damit verbundenen rechtlichen Schutz.

Im Kontrast dazu enthalten diese Wracks aber manchmal noch Munition, Öl oder andere gefährliche Stoffe oder sie bilden ein gefährliches Hindernis für die Schifffahrt oder für den Bau von Windkraftanlagen. In diesen Fällen können sich erhebliche diplomatische Fragen ergeben.

Sollen wir potenzielle Risiken vermeiden, schützen, überwachen oder kontrollieren oder sollen wir das Wrack entfernen und bergen? Können wir den Schutz eines gefährlichen kontaminierten Wracks, das zugleich auch ein Kriegsgrab ist, in-situ ausbalancieren? Das heißt es entweder als wichtiges Unterwasserkulturerbe erhalten oder schützen wir die Umwelt besser durch Bergungsmaßnahmen und begehen damit Grabschändung? Wer hat die Rechnung zu bezahlen, der "Besitzende" des Wracks oder der Staat, in dessen Gewässern das Wrack liegt?

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